In die Natur gehen und Wildpflanzen sammeln – ist das überhaupt erlaubt? Dieser Artikel beleuchtet die Regeln und Gesetze zum Pflücken von Wildpflanzen, Sträuchern, Früchten und Bäumen. Es gibt viele Regelungen, aber eine interessante Ausnahme: die Handstraußregelung.
Grundregeln beim Pflücken von Wildpflanzen
Zunächst sollten wir einen Blick auf die Gesetze werfen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sagt dazu:
Es gilt der Grundsatz: Im Prinzip verboten, aber in bestimmten Mengen erlaubt, bei manchen Arten jedoch immer verboten und in bestimmten Schutzgebieten auch.
Das bedeutet, dass bei einigen Arten die Entnahme an bestimmten Orten und in bestimmten Mengen gestattet ist.
Dazu gibt es das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). In § 39 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG steht:
„(1) Es ist verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,"
Das klingt zunächst so, als wäre das Entnehmen generell untersagt. Liest man jedoch weiter, wird diese Regelung wieder gelockert.
Vorhin hatten wir uns ja § 39 Abs. 1 angeschaut. Jetzt lesen wir weiter bei § 39 Abs. 3 BNatSchG:
"(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."
Was hier steht, bezeichnet man auch als die Handstraußregelung.
Was besagt die Handstraußregelung?
Die Handstraußregelung (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) gestattet das Entnehmen von Pflanzen in geringen Mengen von allgemein zugänglichen und nicht besonders geschützten oder privaten Flächen.
Darunter fallen:
- Blumen
- Gräser
- Farne
- Moose
- Flechten
- Früchte
- Pilze
- Tee- und Heilkräuter
- Zweige
Achtung: Für gewerbliche Sammlungen ist eine Genehmigung erforderlich!
Die Handstraußregelung ermöglicht es uns, in die Natur zu gehen und unter bestimmten Bedingungen von ihren Früchten zu profitieren.
Eigene Regeln
Neben den gesetzlichen Bestimmungen haben wir uns eigene Regeln auferlegt, um als verantwortungsbewusste Kräutersammler zu handeln. Wir achten auf Standort und Eigentum, die Art der Pflanze und weitere Aspekte wie ihre Seltenheit, Bedeutung für Insekten und Tiere sowie Rücksichtnahme auf andere Sammler.
1. Standort und Eigentum beachten
- Privatgrundstücke: Immer die Erlaubnis des Eigentümers einholen.
- Landschafts- und Naturschutzgebiete: Häufig gelten hier strengere Regeln.
2. Artenschutz berücksichtigen
- Geschützte Arten: Bestimmte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden.
- Artenschutzdatenbank: Es gibt verschiedene Kategorien geschützter Pflanzen. Detaillierte Informationen finden sich auf WISIA.de.
3. Persönliche Verantwortung
- Nachhaltigkeit: Wir pflücken nur das was wir brauchen, dann wenn wir es brauchen (nichts auf Vorrat), dort wo es erlaubt ist.
- Respekt gegenüber anderen Sammlern: Nicht alles für sich beanspruchen, sondern auch für andere etwas übrig lassen.
- Respekt gegenüber der Natur: Überlegen, ob es sich um eine seltene Pflanze handelt und ob wir sie im nächsten Jahr wiedersehen möchten. Bei Bedarf Saatgut verteilen, nicht alles abschneiden oder die Pflanze ganz in Ruhe lassen.
Tipps für verantwortungsbewusstes Sammeln
- Sichere Bestimmung: Nur sammeln, was man sicher identifizieren kann.
- Wissen erweitern: Teilnahme an geführten Wildkräuter-Wanderungen oder Nutzung eines Bestimmungsbuches.
- Respektvolles Sammeln: Die Natur nicht schädigen und ihren Lebensraum respektieren.
Mehr Informationen in unserem Onlinekurs
Wildpflanzen zu sammeln kann eine bereichernde Erfahrung sein, solange man sich an die Gesetze hält und die Natur respektiert. Das Thema „Regeln und Gesetze für das Sammeln von Wildpflanzen“ haben wir auch in unserem Onlinekurs „Essbare Wildpflanzen und Kräuter mit Denis und Anna“ umfangreich behandelt.
Zusammenfassend: Was darf man, was nicht?
Erlaubt | Nicht erlaubt |
---|---|
Pflücken in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf | Gewerbliches Sammeln ohne Genehmigung |
Pflanzen aus nicht geschützten Gebieten entnehmen | Pflücken in Landschafts- und Naturschutzgebieten ohne Erlaubnis |
Sammeln von nicht geschützten Arten | Entnahme von geschützten Pflanzenarten |
Pflegliches Sammeln (Handstraußregelung beachten) | Entnahme von Pflanzen auf Privatgrundstücken ohne Erlaubnis |
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte verwende nichts, was du nicht eindeutig bestimmen kannst! Bevor du Pflanzen verwendest, halte bitte Rücksprache mit einem Kräuterexperten. Bei medizinischer Verwendung konsultiere deinen Arzt.