In die Natur gehen und Äste sowie Zweige sammeln – ist das überhaupt erlaubt? Dieser Artikel beleuchtet die Regeln und Gesetze zum Sammeln von Ästen und Zweigen aus Wäldern und der Natur. Es gibt viele Regelungen, aber auch hier gibt es eine interessante Ausnahme: die Handstraußregelung.
Grundregeln beim Sammeln von Ästen und Zweigen
Zunächst ein Blick auf die Gesetze. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gibt hierzu Folgendes an:
Es gilt der Grundsatz: Im Prinzip verboten, aber in bestimmten Mengen erlaubt, bei manchen Arten jedoch immer verboten und in bestimmten Schutzgebieten auch.
Das bedeutet, dass bei einigen Arten die Entnahme an bestimmten Orten und in bestimmten Mengen gestattet ist.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) führt in § 39 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aus:
„(1) Es ist verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten."
Das klingt zunächst so, als wäre das Entnehmen generell untersagt. Liest man jedoch weiter, wird diese Regelung wieder gelockert.
Weiterhin bei § 39 Abs. 3 BNatSchG:
"(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."
Hier wird auch von der Handstraußregelung gesprochen.
Was besagt die Handstraußregelung?
Die Handstraußregelung (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) erlaubt das Entnehmen von Pflanzenteilen in geringen Mengen von allgemein zugänglichen und nicht besonders geschützten oder privaten Flächen.
Darunter fallen:
- Blumen
- Gräser
- Farne
- Moose
- Flechten
- Früchte
- Pilze
- Tee- und Heilkräuter
- Zweige
Achtung: Für gewerbliche Sammlungen ist eine Genehmigung erforderlich!
Die Handstraußregelung ermöglicht es, in die Natur zu gehen und unter bestimmten Bedingungen von ihren Produkten zu sammeln.
Eigene Regeln
Neben den gesetzlichen Bestimmungen haben wir uns eigene Regeln auferlegt, um als verantwortungsbewusste Sammler zu handeln. Wir achten auf Standort und Eigentum, die Art des Baumes oder Strauches und weitere Aspekte wie Seltenheit, Bedeutung für Insekten und Tiere sowie Rücksichtnahme auf andere Sammler.
1. Standort und Eigentum beachten
- Privatgrundstücke: Immer die Erlaubnis des Eigentümers einholen.
- Landschafts- und Naturschutzgebiete: Häufig gelten hier strengere Regeln.
2. Artenschutz berücksichtigen
- Geschützte Arten: Bestimmte Bäume und Sträucher dürfen nicht beschädigt werden.
- Artenschutzdatenbank: Informationen zu geschützten Arten finden sich auf BMUV.
3. Persönliche Verantwortung
- Nachhaltigkeit: Nur das sammeln, was man braucht, dann wenn man es braucht (nichts auf Vorrat), dort wo es erlaubt ist.
- Respekt gegenüber anderen Sammlern: Nicht alles für sich beanspruchen, sondern auch für andere etwas übrig lassen.
- Respekt gegenüber der Natur: Überlegen, ob es sich um eine seltene Baumart handelt und ob wir sie im nächsten Jahr wiedersehen möchten.
Tipps für verantwortungsbewusstes Sammeln
- Sichere Bestimmung: Nur sammeln, was man sicher identifizieren kann.
- Wissen erweitern: Teilnahme an geführten Wald-Wanderungen oder Nutzung eines Bestimmungsbuches.
- Respektvolles Sammeln: Die Natur nicht schädigen und ihren Lebensraum respektieren.
Besonderheiten beim Sammeln von Weidenkätzchen
Weidenkätzchen sind nicht nur optisch ansprechend, sondern auch ökologisch wichtig. Beim Sammeln dieser Zweige sollte man allerdings vorsichtig sein. Hier gelten besondere Regelungen, die durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt sind.
Was sagt das Gesetz?
Nach den Informationen der HFK Rechtsanwälte auf baumpflegeportal.de und den Vorgaben des BNatSchG sollte man beim Sammeln von Weidenkätzchen folgende Punkte beachten:
Handstraußregelung: Man darf Weidenkätzchen das ganze Jahr über sammeln, solange man sich an die Handstraußregelung des § 39 Abs. 3 BNatSchG hält. Dabei darf das Entfernen der Zweige keine wesentliche Beeinträchtigung des Pflanzenbestands verursachen.
Definition des Abschneidens: Das Abschneiden von Pflanzenteilen im Sinne des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG beinhaltet Handlungen, die einer Rodung oder Beseitigung gleichkommen. Das Entfernen einzelner Äste fällt nicht unter dieses strenge Verbot.
Schonender Form- und Pflegeschnitt: Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist auch während des Schneideverbots erlaubt, solange die Pflanze nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Anwendungsbereich und Beschränkungen: Die Regelung gilt nur für wild wachsende Pflanzen aus der Natur an Orten, die keinem Betretungsverbot unterliegen. Die Entnahme ist auf kleine Mengen für den persönlichen Bedarf beschränkt.
Praktische Tipps für das Sammeln von Weidenkätzchen
- Handstraußregelung beachten: Man sollte Weidenkätzchen gemäß der Handstraußregelung sammeln, um die Umwelt zu schonen.
- Auf den Pflanzenbestand achten: Man sollte eine wesentliche Beeinträchtigung der Pflanzen vermeiden.
- Nur das Nötige sammeln: Man sollte sich auf kleine Mengen für den persönlichen Gebrauch beschränken.
Zusammenfassend: Was darf man, was nicht?
Erlaubt | Nicht erlaubt |
---|---|
Sammeln in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf | Gewerbliches Sammeln ohne Genehmigung |
Äste und Zweige aus nicht geschützten Gebieten entnehmen | Sammeln in Landschafts- und Naturschutzgebieten ohne Erlaubnis |
Sammeln von nicht geschützten Baumarten | Entnahme von geschützten Baumarten |
Pflegliches Sammeln (Handstraußregelung beachten) | Entnahme von Pflanzenteilen auf Privatgrundstücken ohne Erlaubnis |
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte verwende nichts, was du nicht eindeutig bestimmen kannst! Bevor du Pflanzen verwendest, halte bitte Rücksprache mit einem Kräuterexperten. Bei medizinischer Verwendung konsultiere deinen Arzt.